Quelle: FuPa Thüringen
Am Donnerstagabend behandelte das Sportgericht des Thüringer Fußballverbandes die Beschwerde des FSV Martinroda zur Zulassung des SV 1879 Ehrenhain zur Halbfinal-Auslosung im Landespokal in einer mündlichen Verhandlung.
Dabei gab das TFV-Sportgericht der Beschwerde des Oberligisten statt. Der FSV Martinroda steht damit als erster Finalist im Landespokal fest.
Dabei stützte das Sportgericht die Urteilsentscheidung auf den Punkt 4.1 der Durchführungsbestimmungen. Hier heißt es, dass eine Mannschaft, die bereits aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist, nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen darf.
„Rechtlich war die Sache nach den Durchführungsbestimmungen klar. Für uns war es vor allem ein wirtschaftlicher Faktor, weshalb wir die Beschwerde eingelegt haben.“, so Dirk Keller, Sportlicher Leiter beim FSV Martinroda. Denn dem Finalisiten sind bereits 10.000 Euro sicher. Als Halbfinalverlierer würde man 3.000 Euro erhalten. Der Landespokalsieger bekommt sogar sicher 44.000 Euro Vermarktungseinnahmen und startetet zudem im DFB-Pokal. Wer auf den FSV Martinroda im Finale trifft, entscheidet sich zwischen dem FSV Wacker 90 Nordhausen und dem FC Carl Zeiss Jena. „Wir haben am Ende Recht bekommen und stehen jetzt im Finale.", freut sich Keller, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat.
Das Sportgericht des TFV stellte weiterhin fest, dass der Spielausschuss des Verbandes für die Entscheidung nicht zuständig war. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.
https://www.fupa.net/berichte/sv-1879-ehrenhain-beschwerde-stattgegeben-martinroda-erster-2620276.html
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